Führerschein Klasse D1

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personen­beförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen, jedoch nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zu­lässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).kW.

Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Befristet: ab 50. Lebensjahr auf 5 Jahre
Eignung / Sehvermögen: Ärztliche Untersuchung: augenärztliches Gutachten
Erneute Feststellung: ab 50. Lebensjahr alle 5 Jahre

Führerschein Klasse D1E

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zu­lässige Gesamtmasse. Die zu­lässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Vorbesitz: Klasse D1 erforderlich
Mindestalter: 21 Jahre
Einschluss der Klassen: BE sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist
Befristet: auf 5 Jahre
Eignung / Sehvermögen: bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder MPU / augen­ärztliches Gutachten
Erneute Feststellung: nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augen­ärztliches Gutachten. Ab dem 50. Lebensjahr sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Führerschein Klasse D

Kraftfahrzeuge - ausge­nommen Krafträder - zur Personen­beförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit An­hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Vorbesitz: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 24 Jahre
Einschluss der Klassen: D1
Befristet: auf 5 jahre
Eignung / Sehvermögen: Ärztliche Untersuchung: augenärztliches Gutachten
Erneute Feststellung: nach jeweils 5 Jahren

Führerschein Klasse DE

Kombination aus einem Zug­fahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamt­masse.

Vorbesitz: Klasse D erforderlich
Mindestalter: 24 Jahre
Einschluss der Klassen: BE, D1E sowie C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist
Befristet: auf 5 Jahre
Eignung / Sehvermögen: bei Ersterteilung betriebs- oder arbeits­medizinisches Gut­achten oder MPU / augen­ärztliches Gut­achten
Erneute Feststellung: nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augen­ärztliches Gutachten. Ab dem 50. Lebensjahr sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.